1. Vertragsabschluss
Ein Engagement zwischen dem Veranstalter und der Band Just Music kommt nur schriftlich (e-mail, Vertrag oder ähnliches) zu Stande. Terminreservierungen gelten nicht als Auftrag.
2. Spielzeit
Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten. Dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band.
Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Angaben zur Spielzeit sind immer inklusive der gesetzlichen Pausen.
3. PKW
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat.
Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz für zwei PKWs in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 50 Meter) kostenlos zu Verfügung.
4. Verpflegung
Während der gesamten Veranstaltung, inkl. Auf- und Abbau, wird für die Verpflegung der Band gesorgt. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Band frei.
5. Übernachtung
Beträgt die Anfahrt (einzelne Strecke) zum Veranstaltungsort über eine Stunde bzw. die Spielzeit über 5 Stunden so hat der Auftraggeber für eine saubere Unterkunft (WC, Bad/Dusche, im Winter beheizt) Sorge zu tragen. Wobei die Fahrtzeit vom Veranstaltungsort zum Quartier maximal 10 min betragen darf. Die Gesamtkosten der Übernachtung für die Bandmitglieder trägt zur Gänze der Auftraggeber.
6. Sicherheit der Musikgeräte und Künstler
Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Künstler und deren Geräte zu sorgen. Für Schäden, die nicht durch ein Verschulden der Musiker entstehen, haftet zur Gänze der Auftraggeber.
7. Technische Anforderung
Just Music ersucht um Bereitstellung eines Tisches in der Grösse von mind. ca. 1,5 mal 1 Meter.
Die Stromzufuhr hat den EVU- und ÖVE- Vorschriften zu entsprechen und ist mit mindestens 16 Ampere (220 Volt) abzusichern. Das Stromnetz muss frei von Störungen durch andere elektrische Geräte (Grillgeräte, Kühlgeräte) sein. Empfohlen sind zwei voneinander unabhängige Stromkreise.
Freiluftveranstaltungen bedürfen einer wind- und wetterfesten und wasserdichten Abdeckung mit stabiler Verankerung. Nichteinhaltung dieses Punktes hat bei Schlechtwetter einen sofortigen Abbruch des Programms zur Folge.
Für eventuelle Stromausfälle und anderen Auftrittsunterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt haftet der Veranstalter. Der Band ist ebenso die volle Gage auszubezahlen.
8. Bezahlung
Die Band Just Music ist berechtigt zur Fixierung des Auftritts einen Vorschuss bis zur Höhe von 50% der Gage bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.
Die Gesamte Gage ist in bar spätestens am Veranstaltungstag ohne Abzug fällig.
Eine Überweisung des Honorars per Kontozahlung muss vereinbart werden. Die Gesamte Gage muss hier spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende auf das Konto von Just Music überwiesen werden.
Bei verspäteter Zahlung gelten 1 % Verzugszinsen/Tag der ausstehenden Gage als vereinbart.
9. Abgaben und Behörden
Der Auftraggeber haftet zur Gänze für behördliche Anmeldungen und gesetzliche Auflagen!
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben wie AKM und anderes gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Kündigung, Vertragsauflösung
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber bedingt eine Abstandszahlung der Gage wie folgt:
-Rücktritt bis 100 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 90%
-Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn
Im Falle der Verhinderung eines Band Mitglieds (z.B. wegen Krankheit, Unfall) sorgt die Band Just Music für einen gleichwertigen Ersatz. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages.
11. Gerichtsstand
Der Auftraggeber erkennt diese AGB in vollem Umfang bei Vertragsabschluss an. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt Österreichisches Recht